Welche Rolle wird die muslimische Gemeinde in der Roscherstraße in dem neuen Stadtteil spielen?
Antwort:
Das Gelände der Moschee liegt im Bereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 416. Da sie unter Bestandsschutz steht, ist sie nicht vom Umbauverfahren betroffen. Für die Städtebauwerkstatt wurden alle genutzten Grundstücke entlang der Roscherstraße einem sogenannten „Ideenbereich“ zugeordnet. Darüber hinaus sind sämtliche Mitglieder der muslimischen Gemeinde, genau wie alle anderen Leipzigerinnen und Leipziger, herzlich eingeladen, im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens „Leipzig416“ ihre Meinungen und Anregungen einzubringen.