Planungsziel: Wohnen, Gewerbe und Einzelhandel
Das neue Quartier Delitzscher und Eutritzscher Straße soll sowohl für Wohnen, als auch für Gewerbe in einem Verhältnis von 70:30 genutzt werden. Und sonst?Weiterlesen
Planungsziel: Soziale Infrastruktur
Bei der Entwicklung eines neuen Quartiers wird natürlich auch an die so genannten „Wohnfolgeeinrichtungen“ gedacht, also Kitas, Schulen, Spielplätze, Ärzte, Nahversorgung, Handel und Gastronomie.Weiterlesen
Planungsziel: Nutzungsstruktur und Bebauungsdichte
Entwickler und Kommune streben eine Mischung aus 70 Prozent Wohnen und 30 Prozent Gewerbe an. Aber wieviel Fläche soll überhaupt gebaut werden?Weiterlesen
Planungsziel: Stadtökologie
Grünflächen, Bäume, Luftqualität und viele andere Dinge sind in der Europäischen Klimaschutzkommune Leipzig wichtig. Wie findet sich das im Gebiet Leipzig 416?Weiterlesen
Planungsziel: Mobilität
Innenstadtnähe und gute Anbindung an den ÖPNV? Brauchen die Bewohner für jeden Weg ein eigenes Auto? Auch darüber wird nachgedacht.Weiterlesen
Der planungsrechtliche Rahmen
Die bauliche Gestaltung von Flächen unterliegt in Deutschland gewissen Richtlinien. Diese definieren sich durch Flächen- und Landschaftspläne, sowie durch darauf aufbauende Bebauungspläne. Für das Projekt „Leipzig 416“ wird das gültige Planungsrecht in der Planungs- und Entwicklungsvereinbarung festgehalten.Weiterlesen
Die kooperative Baulandentwicklung
Immer mehr Kommunen entscheiden sich für das Konzept einer kooperativen Baulandentwicklung im Rahmen der Stadtentwicklung. So auch die Stadt Leipzig. Ziel ist es, durch enge Zusammenarbeit von Kommune und Entwickler, auf lange Sicht an die Bedürfnisse der Stadt optimal angepassten Lebensraum zu schaffen.Weiterlesen
Fakten im Überblick: Bebauungsplan
Bebauungspläne regeln was, wie und wo gebaut werden darf und wie die Flächen genutzt werden müssen. Zuständig für die Aufstellung und Beschließung von Bebauungsplänen ist ausschließlich die Gemeinde. Diese ist verpflichtet solche Planungen im Rahmen der Stadtentwicklung vorzunehmen, allerdings darf sie selbst entscheiden, wann das nötig ist.Weiterlesen
Beteiligungskonzept
Die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sowohl der Projektentwickler, als auch die Stadt Leipzig möchten die Leipzigerinnen und Leipziger intensiv mit einbeziehen.Weiterlesen
Vertraglich vereinbarte Planungsziele
Auf dem Areal Delitzscher und Eutritzscher Straße entsteht in den kommenden Jahren ein neuer, innovativer Stadtteil. In der Planungs- und Entwicklungsvereinbarung haben sich Stadt Leipzig und CG Gruppe auf Planungsziele in 9 Kategorien geeinigt.Weiterlesen