Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung eines autoarmen Quartiers unter Berücksichtigung kurzer Wege zum ÖPNV sowie der Einbindung von Alternativen (Carsharing, E-Mobilität, Fahrradwegungen und -abstellmöglichkeiten etc.). Gleichwohl werden alle Blockstrukturen auch mit dem Auto erreichbar sein. Im öffentlichen Raum wird die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge abzustellen, deutlich reduziert sein. Stattdessen werden Tief- sowie zwei Quartiersgaragen geplant. Berücksichtigung findet eine durchgehende Radverkehrsverbindung an der östlichen Arealgrenze (S-Bahn-Damm). Die Autoverkehrserschließung erfolgt über die Theresienstraße, die Eutritzscher Straße (Einfahrt aus stadteinwärtiger Richtung, Ausfahrt in stadtauswärtiger Richtung), die Roscherstraße sowie die Delitzscher Straße (nur Ausfahrt in stadtauswärtiger Richtung).
Zur Verbesserung der Anbindung durch den ÖPNV (Straßenbahn) ist geplant, die Haltestelle Chausseehaus Richtung Roscherstraße nach Süden zu verlegen. Eine neue Haltestelle ist auf der Delitzscher Straße zwsichen Chauseehaus und Theresienstraße geplant. Für die Anbindung des Bereiches an der Georg-Schumann-Straße soll eine neue Haltestelle zwischen Chausseehaus und Lützowstraße entstehen. Im Süden des Areals ist eine neue Haltestelle an der Berliner Straße auf Höhe Roscherstraße geplant, die auch das Areal Hauptbahnhof Westseite erschließt. Ein neuer S-Bahn-Halt wurde an drei Stellen geprüft, lässt sich jedoch technisch nicht realisieren.
Mit der Entwicklung eines neuen Quartiers auf dem Geländes des ehemaligen Freiladebahnhofes soll ein autoreduziertes, mit den benachbarten Stadtbereichen gut vernetztes Quartier entstehen, in dem entsprechende Maßnahmen und alternative Mobilitätsangebote dazu beitragen, das Verkehrsaufkommen im Motorisierten Individualverkehr (kurz: MIV) zu reduzieren und die Nutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu erhöhen. Dies sind:
Darüber hinaus besteht das Ziel, im Zuge der städtebaulichen Planung die Straßenverkehrsflächen auf das erforderliche Maß zu minimieren und zu optimieren.
Basis der Verkehrsuntersuchung sind im Jahr 2016 durchgeführte Verkehrserhebungen an den umliegenden Knotenpunkten sowie an den bestehenden Gebietsanbindungen. Die Analysedaten wurden um Zählergebnisse der Stadt Leipzig (Verkehrs- und Tiefbauamt) ergänzt.
Für die Verkehrsprognose 2030 wurde ein Ausschnitt aus dem Verkehrsmodell der Stadt Leipzig eingesetzt und um das Plangebiet erweitert.
Die Grundlagenermittlung für die Verkehrsinfrastruktur wurde in einem Gutachten zusammengefasst und vollständig in den städtebaulichen Entwurf übernommen.
Die folgenden Empfehlungen für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind dem Verkehrsgutachten vom 10.04.2018, das auf den Ergebnissen der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs vom Sommer 2017 aufbaut, entnommen.
Die Verkehrsverteilung über die geplanten Anbindungen stellt sich wie folgt dar:
Die umgebenden Knotenpunkte sind für den Prognoseplanfall 2030 – einschließlich des Verkehrsaufkommens vom Plangebiet – ausreichend leistungsfähig. Hierfür wurden Untersuchungen zur Bestimmung der Verkehrsqualität in Form von Einzel- Knotenbetrachtungen durchgeführt. Für die Theresienstraße wurde wegen der räumlichen Nähe des Knotenpunktes Delitzscher Straße/ Theresienstraße eine Verkehrssimulation erarbeitet. Die ermittelten Qualitätsstufen sind für den Prognoseplanfall 2030 (einschl. Plangebiet) als ausreichend bewertet. Die verkehrliche Realisierbarkeit der Planung zum Areal des ehemaligen Freiladebahnhofs in Leipzig ist laut den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung nachgewiesen.
Verkehrsprognose 2030 nach Verfahren Bosserhoff:
Aufgrund der Innenstadtnähe des neuen Stadtquartiers und seines urbanen Charakters wird ein Auto-reduziertes Quartier angestrebt. Durch die konzentrierte und unabhängige Erschließung der drei Teilbereiche über die Knotenpunkte an Eutritzscher-, Delitzscher-, Theresien- und Roscherstraße kann die motorisierte Durchquerung des Quartiersinneren vermieden werden. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen sollen wie folgt sein:
Im neues Stadtquartier gibt es drei Straßentypologien, die sich in ihrer Dimensionierung und Gestaltung klar voneinander unterscheiden und den aufkommenden Verkehr differenziert verteilen.
Aufgrund der im Wettbewerbsentwurf vorgeschlagen Entwurfslösung und der daraus resultierenden Überlastung des Verkehrsknotenpunkts an der Theresienstraße wurde die
Verkehrsführung im östlichen Bereich des Plangebietes überarbeitet. Nunmehr wird der südliche Teil des Wohnquartiers am Gleis über eine Querung zwischen Quartierspark und Naturpark erschlossen. Eine Durchfahrung des Quartiers von Süden nach Norden wird durch die Unterbrechung der Erschließung im Bereich des Lokschuppenplatzes unterbunden. Die Einbindung von Norden an der Theresienstraße wurde beibehalten, jedoch kann der Verkehr Richtung Süden nur bis zur Kita geführt werden und wird dann wieder nach Norden zurück geleitet.
Die im Wettbewerbsentwurfs dargestellte Haupterschließungsstraße im südlichen Teil des Areals führte nur zu einer einseitigen Erschließung der neuen Baugrundstücke. Um dieses strukturelle Manko zu beheben, wurde die Haupterschließung um ca. 30 m nach Norden verlegt, sodass die Erschließung nun zweihüftig erfolgt. Durch diese Lösung werden die nördlichen Wohnkarrees von den südlichen Gewerbesolitären getrennt.
Im neues Stadtquartier sind die drei Straßentypologien, die sich in ihrer Dimensionierung und Gestaltung klar voneinander unterscheiden entsprechend dem Verkehrsaufkommen und der Erschließungsfunktion unterteilt.
Es gibt drei Straßentypologien, die sich in ihrer Dimensionierung und Gestaltung klar voneinander unterscheiden und somit der Verkehr differenziert verteilt wird.
Quartiersstraßen werden mit einer 6m breiten Fahrbahn aus Asphalt gestaltet, sodass der Autofahrer die wichtigsten Zufahrten ins Quartier erkennen kann. Gehwege sind hier aus Natursteinplatten gestaltet und trennen sich von der Fahrbahn durch Borde. Sie werden von Baumalleen begleitet.
Die 5,5m breiten Nebenstraßen sind wie die Gehwege gepflastert und bilden optisch eine zusammenhängende Fläche. Die Fahrbahn ist mit einem Bord abgesenkt. Die Gehölze werden auf beiden Gehwegseiten untergebracht, aber verspringen in ihrer Anordnung.
Wohnstraßen sind die schmalste Kategorie der Straßentypen. Sie sind eine Mischverkehrsfläche, die komplett aufgepflastert und eben ist. Hier ist Fahrspur 4,5m breit und führt um grüne Aufenthaltsbereiche aus Rasenfugenpflaster herum. Parkplätze werden parallel zu den grünen Flächen verortet. In der gestalterischen Ausführung muss „wildes Parken“ in der Wohnstraße baulich verhindert werden, z.B. durch Hochbord.
Quartiersstraße
mit breiten Parkplätzen
Quartiersstraße 2 / Schulstraße
Variante ohne Radweg
Quartiersstraße 2 / Schulstraße
Variante mit Radweg
Nebenstraße 1
Quartier am Gleis
Nebenstraße 2
Quartier am Gleis entlang Bahn
Nebenstraße 2 / Quartier am Gleis ent. Bahn mit Radweg
Nebenstraße 3
Rechtsabbieger auf Delitzscher Str.
Wohnstraßen 1
.
Spiel-/Wohnstraßen
im Quartier Exper. Wohnen
Boulevard
.
Im Zuge der Entwicklung des Freiladebahnhofes soll eine möglichst direkte Anbindung des neuen Stadtquartiers an die bereits vorhandenen Straßenbahnhaltestellen erfolgen. Neue Haltestellen oder Linien für die Straßenbahn sind innerhalb des Plangebiets nicht vorgesehen jedoch gibt es Planungen der Leipziger Verkehrsbetriebe zur Errichtung einer zusätzlichen Haltestelle an der Berliner Straße (Linie 9) sowie zur Errichtung einer neuen Haltestelle in der Delitzscher Straße in Höhe Blumenstraße (Linie 16). Die Haltestelle Chausseehaus (Linien 10, 11, 16) soll in Richtung Innenstadt verlegt werden.
Die bereits gute ÖPNV-Anbindung soll an verschiedenen Stellen optimiert werden. Die Leipziger Verkehrsbetriebe planen im Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung eine Verlegung der Straßenbahn-Haltestelle Chausseehaus nach Süden, welches Aufgrund der Einrichtung der neuen Haltestelle in der Ehrensteinstraße erfolgt (ungleichmäßiger Haltestellenabstand). In diesem Zusammenhang möchten die LVB die Haltestellen in der Dimensionierung den aktuell gültigem Regelwerk anpassen.
Darüber hinaus ist die Errichtung einer weiteren neuen Straßenbahn-Haltestelle in der Delitzscher Straße in Höhe Blumenstraße geplant, welche ebenfalls Aufgrund des zuvor beschriebenen Haltestellenabstandes erfolgt.. Zudem wird eine zusätzliche Haltestelle im Süden an der Berliner Straße geplant, welche durch das Vorhaben Hauptbahnhofwestseite und aufgrund der Haltestellenabstände entsteht. Damit wäre eine sehr gute ÖPNV-Erschließung für das Plangebiet gegeben.
Bei der verkehrlichen und nutzungsstrukturellen Gliederung des neuen Stadtquartiers sind die Wohnbereiche so anzulegen, dass die reale Wegelänge von der Wohnung sowohl zu den vorhandenen, als auch zu den geplanten Haltestellen des ÖPNV eine Distanz von 500 m nicht überschreitet.
Zur Verbesserung der Geh- und Radwegenetzes soll mit dem „Bahnbogen Gohlis“ eine entlang des S-Bahnbogens verlaufende durchgängige Radwegeverbindung entstehen, die die Westseite des Leipziger Hauptbahnhofes mit dem Stadtteil Gohlis verbindet und die Anbindung der nordwestlichen Stadtquartiere an Leipziger Innenstadt abseits der Hauptverkehrsstraßen ermöglicht. Gemäß Radverkehrsentwicklungsplan der Stadt Leipzig ist eine Hauptradverbindung im Mischsystem gefordert. Die Errichtung von Radschnellwegen innerhalb des Tangentenviereck wird gemäß Radverkehrsentwicklungsplan nicht vorgesehen (Radschnellwege nur außerhalb des Tagentenviereck).
Der Geh-/ und Radweg kann sowohl im Mischverkehr, als auch eigenständig geführt werden. Bei eigenständiger Führung außerhalb des Mischverkehrs muss dieser als begrünter kombinierter Geh-/Radweg ausgeführt werden und eine Mindestbreite von 4,00 m besitzen. Der nördliche Anschlusspunkt des Geh-/Radwegs ist durch die Ausbildung des Verkehrsknotens an der Theresienstraße vorgegeben. Der südliche Anschlusspunkt des Geh-/Radwegs im Plangebiet ist das bereits vorhandene Brückenwiderlager an der Berliner Straße. Über eine neu zu errichtende Brücke über die Berliner Straße soll der Geh-/Radweg zukünftig in Richtung Hauptbahnhof weitergeführt werden
Der Geh-/Radweg soll zusätzlich eine Anbindung über die Roscherstraße zur Berliner Straße erhalten und kann von dort an die geplante Radroute „Parkbogen Ost“ anknüpfen. Im Zusammenhang mit den zu planenden Grün- und Freiräumen im Plangebiet sollte der Geh-/Radweg als wesentliches Gestaltungsmerkmal in die Freiraumplanung integriert werden und durch das neue Stadtquartier führen.
Es besteht an der Delitzscher Straße das verkehrsplanerische Ziel, den rechten der stadtauswärts führenden Fahrstreifen zu einer Vor- und Haltezone umzubauen, die der Anlieferung der dort geplanten, zukünftigen gewerblich genutzten Bebauung dient.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, den bestehenden öffentlichen Raum zu verbreitern. Die geplante Gliederung des Straßenraums und die leicht nach Osten verschobene die Plangebietsgrenze waren bei der Planung zu beachten.
Die Bebauung an der Delitzscher Straße war in Verbindung mit der Gliederung und Gestaltung des öffentlichen Raums so zu gliedern, dass für Fußgänger und Radfahrer eine „Durchlässigkeit“ vom Plangebiet zur Delitzscher Straße ermöglicht wird.
Im Gewerbeband nördlich der Roscherstraße besteht die Option, den Kernbereich des Plangebiets über einen Geh- und Radweg mit der Roscherstraße zu verbinden. Die mögliche Wegeführung quert den westlichen Ideenbereich.
Aufgrund der Tempobegrenzung der Quartiersstraßen auf 30 km/h soll der Radverkehr im Mischverkehr geführt werden. Separate Radspuren sind lediglich an den Knotenpunkten der äußeren Erschließung vorgesehen. Zur Erhöhung der Quartiersdurchlässigkeit und zur Verbesserung der Vernetzung sind ausreichend breite Geh-/Radwege vorzusehen.
Im Zuge der städtebaulichen Planung soll die langfristige Option gesichert werden, das Plangebiet mit den Stadtquartieren östlich der Bahn zu verbinden. Aus diesem Grund soll ein Anbinde-Punkt für eine optionale Geh- und Radwegeverbindung freigehalten werden, die das Plangebiet langfristig mit den städtischen Bereichen an der Dessauer Straße verknüpfen kann.
Konkrete Planungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.
Um die Entwicklung des neuen Quartiers auf dem Areal des ehemaligen Freiladebahnhofes hin zu einem autoreduzierten Quartier zu unterstützen, ist gegenüber der Richtzahlentabelle gemäß § 49 der VwVSächsBO eine Erhöhung des Stellplatzschlüssels für Fahrräder um 100 % vorgesehen.
Der erhöhte Flächenbedarf für die Fahrradabstellplätze wird in der weitern Planung zu beachten sein. Darüber hinaus sind im öffentlichen Raum Fahrradabstellanlagen im engen Zusammenhang mit den geplanten Nutzungsabsichten (z. B. im Bereich gastronomischer Einrichtungen) vorzusehen und in die Gestaltung zu integrieren.
Dem übergeordneten Radverkehr wird spezielle Relevanz beigemessen. Im gesamten Quartier werden Radwege im Mischverkehr mitgeführt. An der Ostseite des Quartiers gibt es eine durchgehende Radwegeverbindung (Rad-Gehweg) entlang der Bahngleise. Dabei wird prioritär die Variante mit einem baulich getrennten Radweg vom Vorhabenträger erarbeitet und mit dem VTA abgestimmt. Entlang der Bahntrasse wird der Gohliser Radweg realisiert und eine leistungsfähige Radverbindung in Richtung Hauptbahnhof und Stadtmitte geschaffen. Im Quartier ist durch die Festlegung auf Tempo 30 und die guten Möglichkeiten der Querungen der Parkflächen eine sehr gute Nutzbarkeit mit dem Fahrrad gegeben.
Übersicht über die Radwegeverbindungen der Innenstadt entsprechend Radverkehrsplan der Stadt Leipzig
Im Zuge der Entwicklung des Areals des ehemaligen Freiladebahnhofs zu einem autoreduzierten Stadtquartier ist vorgesehen, den Stellplatzschlüssel für Kfz gemäß § 49 der VwVSächsBO zu reduzieren. Dazu wurde in der Planungs- und Entwicklungsvereinbarung die Festlegung getroffen für Wohnungen größer 70 m² Wohnfläche gilt ein Schlüssel von 0,7 und für Wohnungen unter 70 m² Wohnfläche gilt ein Schlüssel von Faktor 0,5 in Bezug zum Mindestwert der Sächsischen Bauordnung.
Die Anordnung der privaten Stellplätze erfolgt in Tiefgaragen bzw. Quartiersgaragen. Auf den privaten Grundstücken werden keine oberirdischen Stellplätze zur Abdeckung des Stellplatzbedarfs errichtet.
Die Anordnung der privaten Stellplätze erfolgt in Tiefgaragen bzw. Quartiersgaragen. Auf den privaten Grundstücken werden keine oberirdischen Stellplätze zur Abdeckung des Stellplatzbedarfs errichtet.
In den Quartiersstraßen des neuen Stadtquartiers werden Stellplätze für Elektroroller sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge bereitgestellt.
Zur Förderung multimodaler Mobilität wird an einem geeigneten Ort des neuen Stadtquartiers eine weitere Mobilitätstation vorgesehen, die das Umsteigen auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes erleichtert. Eine Mobilitätsstation bietet ÖPNV-Fahrplan-Auskünfte und Informationen zum Ticketkauf. Sie informiert über nahe gelegene Fahrradverleih- und CarSharing-Angebote und dient als Ladestation für Elektrofahrzeuge. Die Mobilitätsstation sollte gut erkennbar in Sichtweite einer ÖPNV-Haltestelle liegen.
Innerhalb des neuen Stadtquartiers sind drei bis vier dezentral angeordnete Car-SharingAusleihstationen vorzusehen. Die Standorte sollten im öffentlichen Straßenraum liegen, leicht aufzufinden, wohnungsnah, gut erreichbar und barrierefrei sein.
Das Gebiet wird als autoreduziertes Gebiet geplant. Die entsprechenden Verkehrsanteile wurden berücksichtigt. Zur Ermittlung des Verkehrsaufkommens im Quartier wurde das BosserhoffVerfahren angewendet. Dabei wurde – analog zur Innenstadt – ein MIV Anteil von 30 % und ein entsprechend hoher ÖPNV Anteil angesetzt.
Zudem wurden die Planungsziele in Bezug auf Kfz-Stellplätze vollständig umgesetzt. Dabei wurde – unter Berücksichtigung des reduzierten Stellplatzschlüssels – auf die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen bzw. in zwei Quartiersgaragen gesetzt. Das Parken im öffentlichen Raum wird für Besucher auf ein Minimum reduziert. Die Anordnung von oberirdischen Stellplätzen erfolgt ausschließlich im Straßenraum. Im Bereich des Gebietseingangs am Entrée-Platz wird in Nähe des Einzelhandelsstandortes eine Quartiersgarage geplant. Die Quartiersgarage steht u. a. auch für die Nutzer der angrenzenden gewerblich geprägten Baufelder zur Verfügung und dient dem Stellplatznachweis aus diesem Nutzungssegment.