Masterplanung:
Umwelt & Ökologie

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Umwelt & Ökologie: Übersicht

Die Entwicklung des Areals ist als beispielgebend im Bereich Ökologie und Umwelt geplant. Bereits von Beginn der Planungen an ist die stadtklimatische Bedeutung berücksichtigt worden. Wesentliche Punkte sind die Einbindung von Flora und Fauna, die Berücksichtigung von alternativen Mobilitätsformen und ein zukunftsweisendes Energieversorgungskonzept mit Fernwärmeversorgung und Mieterstrommodellen.

Gegenüber den Vorgaben im städtebaulichen Wettbewerb von mindestens 40.000 qm öffentlicher Grün- und Freiflächen stehen heute mit 54.500 qm gut ein Drittel mehr.

  • gebäudeintegrierten Nistbausteinen und Nischen für Vögel
  • Neupflanzung hunderter Bäume, die Zahl der Bäume steigt gegenüber dem bisherigen Zustand deutlich
  • Umsetzung einer artenschutzgerechten Gestaltung von potenziellen Quartieren für Fledermäuse
  • Gründächer
  • Quartierspark in der Mitte des Areals als unversiegelte Fläche, teilweise als Naturpark
  • Berücksichtigung von Elektromobilität und autofreien Mobilitätsformen
  • Berücksichtigung von Elektromobilität und autofreien Mobilitätsformen
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Planungsziele Klima

Die Verbesserung des Klimas im Plangebiet kann aufgrund nur eingeschränkter äußerer positiver Einflüsse hauptsächlich von innen heraus, d. h. durch eine klimaoptimierte Quartiergestaltung erfolgen.

  • Während windschwacher Strahlungswetterlagen erfolgt die bodennahe Anströmung im Plangebiet aus östlicher bis süd-östlicher Richtung. Daher wurde die Gebäudestellung so gewählt, dass eine Einströmung aus Südosten in das Plangebiet ermöglicht wird. Die Grünflächen wurden so platziert, dass diese zentral im Plangebiet, beginnend im südöstlichen Bereich, liegen und durch Straßen, Wege oder andere Verbindungen miteinander verbunden sind.
  • Es wird eine vollständige Dachbegrünung auf allen Flachdächern (außerhalb der Technikaufbauten) durchgeführt. Hiervon werden mindestens 50 % intensiv begrünt, um die Regenrückhaltung zu fördern und das Lokalklima durch Verdunstungseffekte positiv zu beeinflussen.
  • Unversiegelte Flächen heizen sich weniger stark auf als versiegelte Flächen und können Niederschlagswasser speichern, das während warmer Witterung wieder verdunsten kann. Durch die Verdunstungskälte kann die Lufttemperatur spürbar gesenkt werden.
  • Im Plangebiet soll ein überdurchschnittlich hoher Baumanteil realisiert werden. Die Baumpflanzungen dürfen einer aktiven und passiven Solarnutzung nicht entgegenstehen. Auch sollte die bodennahe Belüftung in den Freiflächen nicht flächendeckend behindert werden, um den Abtransport von Spurenstoffen zu gewährleisten. Geeignet ist neben Baumgruppen in den Grünflächen auch eine Gruppierung der Bäume in den Freiflächen

 

Sachstand Klima

Im vorliegenden Entwurf wurden die klimatologischen Vorgaben beachtet. Dieses betrifft die Anordnung der Gebäude und die Lage und Dimension der Grün- und Freiflächen. Mit der mögliche Durchströmung von Süd-Ost und der zentralen Parkfläche sind wichtige stadtklimatische Anforderungen umgesetzt. Der vorliegende städtebauliche Entwurf entspricht damit grundsätzlich den Planungszielen „Klima“.

Eine Dachbegrünung ist im gesamten Quartier auf allen Dächern, welche Flachdächer sind eingeplant. Der überwiegende Teil der Gebäude wird mit Flachdächern realisiert, so dass insgesamt ein Großteil der Dächer begrünt werden wird. Die Begrünung wird extensiv und intensiv durchgeführt. Eine punktuelle Wasserspeicherung im Gründachbereich ist vorgesehen. Der Entwurf ist weitgehend als klimatisch günstig einzustufen. Veränderungen in der Lage oder Gestalt der Gebäude sind nicht erforderlich.

Prinzipiell sind die Gebäude für eine gute Quartierdurchlüftung günstig angeordnet. Im Detail werden die Standorte der Bäume entsprechend klimatisch günstiger Standorte verortet. In den Freiflächen des zentralen Parks bzw. der zentralen Freiraumschneise sind die Verschattungszonen bereits optimal angelegt. Für sonnenexponierte Gebäudefassaden im Straßenraum sind Verschattungszonen bereits vielfach umgesetzt.

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Planungsziele Flora, Fauna, Artenschutz

Im Zuge der Stadtquartiersplanung sind neue Grün- und Freiflächen anzulegen und zu gestalten. Dabei sind Ausgleichsmaßnahmen im naturschutzfachlichen Sinn sowie Ersatzpflanzungen nach Baumschutzsatzung in die Freiraumgestaltung zu integrieren. Nach Realisierung des neuen Stadtquartiers wird es perspektivisch zu einer Verschiebung des Artenspektrums kommen. Es ist vorgesehen, für die vor Ort vorhandenen Eidechsen und Heuschrecken externe Ersatzflächen bereitzustellen. Entsprechende Gespräche zu Ersatzhabitaten laufen bereits. Mobile Artengruppen wie Vögel können von einer starken Durchgrünung im Plangebiet langfristig profitieren.

Im Zuge der Realisierung der Planung sollen folgende Maßnahmen für die Fauna umgesetzt werden:

Vögel

  • Berücksichtigung von gebäudeintegrierten Nistbausteinen und Nischen bei der Fassaden/Dachgestaltung,
  • Beachtung einer an den Vogelschutz angepassten Fassadengestaltung (Vogelschutzglas, Verzicht auf verspiegelte Glasflächen)
  • Anlage von zahlreichen Bäumen im Bereich der öffentlichen und privaten Grünund Freiräume,
  • Gewährleistung des Nahrungsangebotes durch Gründächer

Fledermäuse

  • Berücksichtigung von dauerhaften Quartiersteinen bei der Fassadengestaltung,
  • Umsetzung einer artenschutzgerechten Gestaltung von potenziellen Quartieren für Fledermäuse (z. B. Dachstühle. Fassadenlösungen usw.),
  • Anlage von zahlreichen Bäumen im Bereich der öffentlichen und privaten Grün- und Freiräume,
  • Gewährleistung der Nahrungsangebote durch Gründächer

Sachstand Flora, Fauna, Artenschutz

Eine faunistische Kartierung aus dem Jahr 2016 erfasste den Bestand von Zauneidechsen, Vögeln, Fledermäusen und ausgewählten Insektenarten. Weiterhin wurde für das gesamte Gelände eine Biotoptypenkartierung sowie eine Einzelbaumerfassung durchgeführt. Alle vorbereitenden Maßnahmen (Abbruch einzelner Gebäude, Gehölzentfernung etc.) wurden und werden durch eine ökologische Baubegleitung (öBB) dokumentiert und fachlich gelenkt.

Für den Ausgleich wurden, je nach Betroffenheit der einzelnen Arten und je nach Möglichkeit des Ausgleiches, unterschiedliche Strategien gewählt. So werden die Zauneidechsen im Rahmen einer Umsiedlung durch qualifizierte Spezialisten artgerecht eingefangen und auf eigens dafür erworbene und hergerichtete FCS-Flächen (FCS – favourable conservation status); Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes) im Leipziger Umland verbracht. Die gesamte Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig als Untere Naturschutzbehörde und den entsprechenden TÖBs (Nabu, BUND etc.) und unter permanenter fachlicher Begleitung durch externe Fachlexperten für Naturschutzrecht und ein Fachbüro für Artenschutz.

Für Fledermäuse werden auf dem Gelände geeignete Quartiere in den neu zu errichtenden Gebäuden bereitgestellt. Zudem soll das Stellwerk Nord zum Fledermausturm umgestaltet werden. In der Zwischenzeit wird durch die öBB dafür gesorgt, dass bei den Abbrucharbeiten keine Schädigung eventuell nachträglich eingezogener Tiere eintritt. Insbesondere die ansonsten mögliche Störung der Winterruhe wird so vermieden.

Ein ähnliches Vorgehen wird bei den gebäudebrütenden Vogelarten gewählt. Zur Vermeidung der Störung von gebäudebrütenden Vogelarten finden Abrissarbeiten nur außerhalb der Brutzeiten in den Monaten zwischen Oktober und März statt. Der zeitweise Verlust von Brutstätten, durch den fortschreitenden Gebäudeabriss wird durch Ersatzbrutkästen auf dem Gelände ausgeglichen. Mit der Fertigstellung des Areals werden wieder zahlreiche Brutplätze zur Verfügung stehen.

Eine Besonderheit ist, dass auf dem Standort bereits planfestgestellte Ausgleichsflächen der Deutschen Bahn AG gesichert wurden. Diese werden bei allen weiteren Untersuchungen und Planungen berücksichtigt und integriert werden.

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Planungsziele Grün- & Freiflächenkonzept

Die Vorgaben der vorgenannten Planungsziele wurden vollständig erreicht. Es wurden alle Vorgaben aus dem städtebaulichen Vertrag und der Auslobung des Werkstattverfahrens umgesetzt. Ferner wurden die, in der Auslobung geforderten Mindestanforderungen an die Größe von öffentlichen Grün- und Freiräume deutlich überschritten. Im Gebiet werden beispielsweise anstelle der geforderten 40.000 m² über 54.500 m² öffentliche Grün- und Freiflächen vorgesehen.

Die Aufteilung der Grünflächen gliedert sich in einen von Süd-Ost nach Nord-West gehenden Grün- und Parkverbund, der das Grüne Herz des Quartiers bildet. Die Grünfläche ist in drei wesentliche Bereiche geteilt. Die genaue Anordnung und Verteilung der Bäume auf dem Areal wird angelehnt an das Ökologische Gesamtkonzept zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen in diesem Rahmen konkret festgelegt.

Zentraler Park

Die zentrale Parkfläche ist großzügig und vielfältig gestaltet und fungiert als verbindendes Element aller Quartiere. Als Teil einer übergeordneten Grünverbindung, ausgehend vom Hauptbahnhof in den nördlich gelegenen Stadtteil Gohlis, stellt der Park auch eine wichtige Anbindung an die angrenzenden Stadtteile her. Durch die hohe Nutzungsvielfalt und die frei nutzbaren offenen Rasenflächen bietet der Park den Anwohnern aller Altersgruppen sowie Besuchern ein attraktives Angebot an Aufenthaltsmöglichkeiten. Der Park wird durch seine zentrale Lage und Größe zum Identität stiftenden Element des gesamten neuen Quartiers.

Drei ablesbare Bereiche untergliedern den Park und machen ihn kleinteilig und divers. Der Naturpark im Süd-Osten ist verhältnismäßig wild gestaltet, der Quartierspark in der zentralen Mitte bietet freie Nutzungsmöglichkeiten und der Sportpark im Norden konkrete urbane Sportnutzungen. Alle drei Bereiche werden durch höhere Wiesenbereiche mit Baumpflanzungen gerahmt und gegliedert.

Naturpark

Der Naturpark wird durch eine blumige, höhere Wiese gestaltet und erhält einen extensiven Charakter. Er nimmt das umzäunte Retentionsbecken der DB AG unverändert in seine Gestaltung auf. Baumpflanzungen am westlichen Rand der Grünfläche sowie die durchgehende Gestaltung der Parkpromenade verbinden ihn über den zentralen Quartiersplatz Süd mit dem mittleren Parkabschnitt des Quartierparks.

Quartierspark

Der Quartierspark weist die größte zusammenhängende Rasenfläche auf und bietet somit freie Nutzungs- und Spielmöglichkeiten. Außerdem nimmt er einen Großteil der neu zu pflanzenden Gehölze an seiner Westseite auf. Eine umlaufende Promenade erhält zwei ergänzende Querverbindungen, die die drei anliegenden Quartiersplätze miteinander in Bezug setzt und auf direktem Wege verknüpft. Die Vertiefung dieses großen Parkbereichs, die für die Versickerung und für den Überflutungsfall durch Starkregen notwendig ist, wird durch die querenden Parkwege nachgeahmt, so dass die Wege keine Barrieren darstellen.

Sportpark

Im Anschluss an den Quartierspark wird im Norden ein Spielplatz verortet, in dessen Folge große Sportfelder für Fußball und Basketball angrenzen. Die Fläche des sogenannten Sportparks weist durch seine Gestaltung speziell auf Sport- und Spielnutzungen hin. Als Nutzergruppe zielt er auf die Grund- und Oberschüler des benachbarten Schulcampus sowie die Anwohner ab. Er besteht im Übergang zur Delitzscher Straße eine leicht erhöhte Böschung. In diese Böschung wird auf der weiter unten liegenden Südseite eine Sitztribüne integriert, von der aus Zuschauer das Treiben im Sportpark beobachten können.

Quartiersplätze

Ausgehend vom zentralen Quartierspark wird der öffentliche Freiraum durch drei Nachbarschaftsplätze in die Quartiere hinein fortgeführt. Diese Plätze dienen als nachbarschaftliches Subzentrum. Im Einzelnen gibt es die im folgenden aufgeführten Quartiersplätze:

  • Chausseeplatz: im Westen des Plangebiets definiert ein großzügiges gastronomisch genutztes Gebäude den Chausseeplatz und charakterisiert durch seine spezifische Nutzung den öffentlichen Platzraum.
  • Lokschuppenplatz: Der als Baudenkmal gesicherte Lokschuppen definiert den Charakter dieses, im Osten des Plangebietes gelegenen Platzes. Eine Neunutzung des Gebäudes wäre für den Freiraum maßgebend. Der östliche Bereich des Platzes wird durch eine dreigeschossige Kita und deren Freispielfläche geprägt.
  • Gasometerplatz: Der Gasometer-Platz im Süden des Plangebietes hat einen kleineren öffentlicheren Bereich als die anderen beiden Plätze, da er die dreigeschossige Kita Süd und deren Freispielfläche aufnimmt

Besondere Freiräume

Zentraler Quartiersplatz

Dieser im Südosten gelegene Quartiersplatz vermittelt zwischen dem unteren und oberen Geländeniveau und wird als geneigte, einheitlich befestigte Fläche gestaltet. Zwei grüne Inlays mit Staudenpflanzungen werden in die Asphalt- oder Betonfläche integriert. Die Fläche wird entsprechend der Parkpromenade befestigt. Eine Platz-Überfahrung wird für die Erschließung der Baufelder 13, 14 und 15 in die urbane Platzgestaltung integriert. Die Einfassung der Überfahrung wird durch geeignete Fußgänger-freundliche Maßnahmen im Rahmen der Platzgestaltung der nächsten Phase erfolgen. Der östliche Bereich des Platzes nimmt eine Vielzahl an Radbügeln auf und schließt an den Spielplatz im Park an.

Entrée und Grünfuge

Der Entrée-Platz markiert als großzügiger öffentlicher Platz den Eingang ins Quartier. Die angrenzende Grünfuge leitet ähnlich eines Boulevards zum zentralen Quartierspark. Der Erhalt des Bestandsgebäudes definiert den Charakter des Platzes in direktem Anschluss an die Eutritzscher Straße. Der auf dem Platz geplante Baukörper soll sich sensibel in die Platzgestaltung einfügen.

Innenhöfe

Die Innenhöfe der einzelnen Baufelder bieten großzügige Flächen von wohnungsnahem Grün, das gemeinschaftlich durch die Bewohner genutzt werden. Ein drei Meter breiter befestigter Streifen fasst die Grünfläche ein und erschließt die Gebäudeeingänge. Hier können auch Kleinkinderspiel- und Radstellplätze etc. untergebracht werden. Die Bäume befinden sich mittig  in den Höfen, und verteilen sich in lockeren Gruppen auf die nicht unterbauten Flächen.

Grünstrukturen und Gehölzsetzungen

Im Park werden die Bäume so gesetzt, dass wichtige Sichtachsen und Kaltluftbahnen freigehalten werden. Die Zonierung und Baumsetzung innerhalb des Parks ergibt sich aus der Wiesen- und Rasenflächenverteilung. Ein großer Bereich des Parks wird als offene, frei nutzbare Rasenfläche gestaltet, die auf einer Seite von einer etwas höheren Wiese eingefasst wird. In diesem Wiesensaum wird der Großteil der Gehölze vorgesehen. Einzelne Bäume werden locker verteilt und auf der Rasenfläche verortet. Dieses Prinzip schafft eine klar ablesbare Zonierung innerhalb des Parks, die auch die Nutzungen definiert.

Im Naturpark wird die Fläche an der Bahn frei von Gehölzen gelassen, um den Blick Richtung Stadt zu ermöglichen.

Am Sportpark bilden die im westlichen Bereich zu pflanzenden Bäume einen grünen visuellen Puffer zwischen den Sportflächen und angrenzenden wohngeprägten Gebäuden.

Detailliertere Zuordnungen der Baumstandorte werden mit Erstellung des Ökologischen Gesamtkonzeptes erfolgen.

Höhenverlauf

Die neue Geländegestaltung nimmt stark Bezug auf die Bestandshöhensituation und imitiert auf ähnliche Weise den natürlichen Höhenversprung im Osten. Das westliche Quartier schließt niveaugleich an die Delitzscher Straße an und wird circa ab Mitte der Quartiersplätze leicht zur Parkfläche geneigt. Die mittlere Parkfläche wird aus entwässerungstechnischen Gründen leicht vertieft. Im Anschluss an das östliche Quartier wird der ca. drei Meter betragene Höhenunterschied durch geneigte Flächen auf den Plätzen oder in den Straßenräumen überwunden.

Es wird auf Treppenanlagen auf den öffentlichen Flächen in diesem Bereich verzichtet. Die Neigung wird barrierefrei gestaltet. Besondere Höhensituationen zeigt der Eingang in den Sportpark sowie der erhöht liegende Stadtbalkon im südlichen Quartier.

Der Stadtbalkon liegt auf dem oberen Niveau des Naturparks und erhält gegebenenfalls einen Anschluss an eine Brücke in Richtung Innenstadt. Das unten liegende Niveau der Berliner Straße wird durch eine direkte Treppenverbindung vom Balkon angebunden. In die westlich liegende Böschung wird eine barrierefreie Rampe integriert, die aus dem Quartier des Experimentellen Wohnens direkt zum ehemaligen Stellwerkshäuschen führt.

Die Parkpromenade um den Sportpark wird im Eingangsbereich mittels großzügiger Treppen angebunden. Von dieser erhöhten Situation auf dem Gehweg ergibt sich ein Blick über den gesamten Park.

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Planungsziele Schall und Lärm

Vorgabe bei der städtebaulichen Planung sind die Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß DIN 18005 Teil 1 sowie die Immissionsrichtwerte der TA Lärm, welche zwingend einzuhalten sind. Deshalb erfolgte eine Anordnung der Baukörper so, dass die Gebäude zu den Hauptverkehrsstraßen im Nordwesten (Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße) eine schallabschirmende Wirkung übernehmen.

Die Nutzungsverteilung wurde so entwickelt, das lärmverträgliche Nutzungen wie Dienstleistung und Gewerbe an den lärmbelasteten Bereichen entlang der großen Verkehrswege im Nordwesten angeordnet werden und lärmempfindliche Nutzungen in den ruhigeren Bereichen des Plangebiets angeordnet werden.

Sachstand Schall und Lärm

Verkehrslärm

Zum Thema Verkehrslärm wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt. Dabei wurde der Gutachtenteil 1 – Bewertung des vorhandenen Verkehrslärms ohne Bebauung als Grundlage für die städtebauliche Werkstatt zur Festlegung des Städtebaus verwendet.

Es wurde in einem zweiten Gutachten- und Berechnungsschritt der vorhandene Siegerentwurf des städtebaulichen Werkstattverfahrens überprüft und bewertet.

Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurde die Schallimmissionsbelastung im geplanten Bebauungsplanes Nr. 416 „Eutritzscher Freiladebahnhof“, herrührend von den außerhalb Gebietes liegenden Schallquellen „Straße, Straßenbahn und Eisenbahn“ ermittelt. Die Berechnungsergebnisse sind als Isophonenkarten für zwei Berechnungshöhen – 2,80 m und 12,80 m – ausgewiesen.

Dabei wurden die Erkenntnisse aus der Festlegung der Planungsziele bestätigt und die Möglichkeit der zukünftigen Festsetzung als „Urbanes Gebiet“ gem. BauNVO geprüft. Unter Beachtung von verschiedenen passiven Schallschutzmaßnahmen ist eine Umsetzung des städtebaulichen Entwurfes möglich. Weitere begleitende Untersuchungen finden im weiteren Verfahrensverlauf statt.

Eine Umsetzung einer Lärmschutzwand auf Seiten der Bahngleise wird durch die Begutachtung nicht gefordert und ist durch die ermittelten Werte nicht begründbar.

Veranstaltungslärm

Auf dem Gelände des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 416 „Eutritzscher Freiladebahnhof“, sollen sich Kulturbetriebe in der Kulturzeile befinden. Es wurde eingeschätzt, in wieweit ein Neubesatz an Vergnügungsstätten mit den Planungen (Sport- und Kulturmeile, Ansiedlung von Wohn- und Büroräumen) verträglich ist.

Den Ergebnissen ist zu entnehmen, dass Überschreitungen des Immissionsrichtwertes auftreten.

Durch die geplanten Bebauungen können sich neue Konfliktpotentiale ergeben, u. a. durch

  • die Anlage von Freisitzen: Nutzung ab 22:00 Uhr
  • kurze Entfernungen zu Wohnungen

Zur Minimierung des Konfliktpotentials sollten

  • im Nachtzeitraum ab 22:00h keine Freisitze im Umfeld der wohngenutzten Gebäude betrieben werden.
  • in der Kulturmeile keine Veranstaltungen stattfinden, deren Hauptaugenmerk auf Musik mit hohem Schalldruckpegel liegt.
Freizeitlärm

Die Freiflächenplanungen sehen im nördlichen Teil des Plangebietes die Errichtung eines Sportparks mit zwei „Spielfeldern“ vor. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung ermittelt die zu erwartenden Schallimmissionen im Umkreis des Sportparks. Die Beurteilung der Geräuschsituation erfolgte nach der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung (18. BImSchV).

Aus den Berechnungsergebnissen des Gutachtens lassen sich folgende Erkenntnisse gewinnen:

  • Tagzeitraum: schalltechnische Konflikte sind – auch unter Beachtung eines Impuls- und/oder Informationszuschlages von K = 5 dB – unwahrscheinlich
  • Nachtzeitraum: bei angrenzender Wohnnutzung sind bei der Nutzung des „Sportparks“ schalltechnische Konflikte sehr wahrscheinlich bei angrenzender Büronutzung sind schalltechnische Konflikte unwahrscheinlich
  • Empfehlung: Der „Sportpark“ ist als offener Bereich, der für jedermann zugänglich ist, geplant.

Damit kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Nachtzeitraum dort Personen aufhalten. Insbesondere in den Sommermonaten ist davon auszugehen, dass in den Abend- und Nachtstunden diese Fläche intensiv genutzt wird. Sollte die Fläche wie gewünscht durch die Öffentlichkeit angenommen werden, ist mit hoher Sicherheit davon auszugehen, dass sich im Nachtzeitraum schalltechnische Konflikte mit der angrenzenden Wohnnutzung ergeben.

Durch die Zugangsbeschränkung der Ballspielfelder im „Sportpark“ kann der Zugang gesteuert und eine Nutzung nach 22:00 Uhr ausgeschlossen werden. Dies gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch die Vereine. Dabei ist zu überlegen, ob ausschließlich Teilbereiche, z. B. der östliche Bereich, eingefriedet werden können

Ziel ist die Erstellung eines Nutzungskonzeptes für Sport/Freizeit. Darin ist festzulegen, ob der öffentlichen Nutzung der Fläche eine höhere Gewichtung zukommt als der Wohnnutzung oder umgekehrt.

Gewerbelärm

Mit der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind die bestehenden gewerblichen Einrichtungen außerhalb des geplanten Bebauungsplanes erfasst. Die Auswirkungen auf das B-Plan-Gebiet wurden quantifiziert. Die Ermittlung erfolgte vor Ort, da keine hinreichend genaue Aktenlage vorhanden war.

Das Durchführen der Ermittlung bestand aus Vorortbegehungen, Einholen von schalltechnisch relevanten Informationen durch die Betreiber vor Ort, qualitatives Erfassen immissionsrelevanter Schallquellen, Integration der Emittenten in das vorhandene schalltechnische Berechnungsmodell, Durchführen einer Schallausbreitungsberechnung für den Tag- und Nachtzeitraum und der Darstellung der Ergebnisse als Isophonenkarten.

Die Ergebnisse der Untersuchung belegen, dass die Immissionsrichtwerte (IRW) für „Urbanes Gebiet“ nach der TA Lärm eingehalten werden.

Herrührend von den außerhalb des Bebauungsplanes liegenden gewerblichen Einrichtungen sind keine schalltechnischen Konflikte, in Bezug auf die geplante Bebauung, zu erwarten. Ebenso zeigen die Ergebnisse der Untersuchung, dass sich die Planung nicht „schädlich“ gegenüber den vorhandenen gewerblichen Einrichtungen verhält. Dies wäre dann der Fall, wenn die heranrückende Bebauung die Gewerbe in ihrer Nutzung einschränkt, also z. B. Immissionsrichtwerte überschritten werden. Im Konkreten werden die Immissionsrichtwerte um mind. 10 dB unterschritten, d. h. auch eine Entwicklung der Gewerbebereiche ist möglich.

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Planungsziele Regenwassermanagement

Die zukünftige Entwässerung des neuen Stadtquartiers erfolgt über ein Trennsystem. Das anfallende Schmutzwasser kann in die Schmutzwasserkanäle der umliegenden Straßen eingeleitet werden. Aufgrund der guten Versickerungsfähigkeit des Bodens wird im Plangebiet von einer weitgehenden Versickerung des anfallenden Regenwassers ausgegangen. Dadurch soll das anfallende Regenwasser möglichst vollständig dem Grundwasserhaushalt zugeführt werden. Nur in Ausnahmesituationen und unter Beachtung von Rückhaltung soll Regenwasser an das öffentliche Netz abgeben werden. Das anfallende Regenwasser soll zudem einer Regenwasserbewirtschaftung im Gesamtquartier zugeführt und nutzbar gemacht werden. Der öffentliche und private Raum soll getrennt betrachtet werden und technisch getrennt umgesetzt werden.

Eine dezentrale straßenbegleitende Versickerung auf öffentlichen Flächen ist aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich, so dass Mulden und Rinnen im Straßenbereich nicht realisiert werden sollen. Stattdessen ist im Bereich der Straßenflächen mit einer Verrohrung zu arbeiten. Der Einsatz von Baumrigolen ist seitens der Stadt Leipzig und vom Vorhabenträger gewünscht und soll entsprechend soll geprüft werden.

Sachstand Regenwassermanagement

Im Siegerentwurf aus der städtebaulichen Werkstatt waren – gemäß Planungsvorgabe auf der Grundlage des Regenwassergutachtens der Firma Seecon – im Bereich der öffentlichen Grünund Freiflächen ca. 7.500 m² oberirdische Versickerungsmulden vorgesehen. Auf den öffentlichen Flächen sollte das Regenwasser gesammelt und zentral versickert werden.

Ein Fachbüro hat die Regenwasserbewirtschaftung und Versickerung vertiefend untersucht. Dabei wurden in Ergänzung zu einer zentralen Versickerung auch eine dezentrale Variante (dezentrale Versickerungsflächen) sowie eine semi-dezentrale Variante (semidezentrale Versickerungsflächen) betrachtet.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass bei der ursprünglich geplanten zentralen Variante die Gefahr einer Überlastung der Park- und Grünflächen besteht und damit die Nutzbarkeit eingeschränkt sein könnte. Zudem wurde dort das Problem der Verrohrung in Bezug auf Gefälle und Dimensionen erkannt. Die komplett dezentrale Variante ist aufgrund von Flächenverfügbarkeiten, Kosten und technologischen Möglichkeiten sowie des Ausschlusses von Gräben im Straßenbereich nicht möglich.

In der geplanten semi-dezentralen Variante sind zur Ableitung, Reinigung und Versickerung des Regenwassers Rigolen unterhalb der drei, an den Park grenzenden Plätze vorgesehen. Auf diese Weise wird eine teildezentrale Versickerung erreicht. Auf eine Versickerung im zentralen Parkbereich wird verzichtet. Dieser soll ausschließlich als Puffer für Starkregenereignisse genutzt werden. Das Regenwassersystem wurde auf das Ereignis n-100 (100jähriges Ereignis) ausgelegt bzw. bewertet.

Die empfohlene und angestrebte semi-dezentrale Variante vereint die Vorteile der Versickerung und der Regenwasserbewirtschaftung und bietet entsprechend Sicherheit für den Überflutungsfall.

Das auf den privaten Baugrundstücken anfallende Regenwasser soll auf den Freiflächen der Grundstücke versickern. Dazu sind innerhalb der Freibereiche ca. 30 cm tiefe Versickerungsmulden geplant und in die Gestaltung zu integrieren. Es wird davon ausgegangen, dass im Zuge des Tiefgaragenbaus ein Bodenaustausch auch im Innenhofbereich stattfindet. Als Durchlässigkeitsbeiwert wird von Kf = 1*10-5m/s ausgegangen. Damit wäre eine Versickerung des privaten Regenwassers im Bereich der Innenhöfe technisch machbar und umsetzbar. Das auf den Flachdächern anfallende Regenwasser soll in den begrünten Dächern oder in sogenannten Blau-Grünen-Dächern teilweise zurückgehalten und verzögert abgeleitet werden.